G. Schurkin Danke dir für die Erklärung.
Ja richtig, bei der Berechnung des Nettoeinkommens wird es schnell kompliziert und verschiedene Faktoren spielen hier mit rein. Sollte man sich denn dann überhaupt mit dem jeweiligen Nettoeinkommen beschäftigen, wenn man die Einkommen objektiv vergleichen will?
Wenn man sich beispielsweise online auf Gehalts-Plattformen informiert oder im Alltag mit Leuten ins Gespräch kommt, wird ja in erster Linie über das Bruttoeinkommen gesprochen. Häufig kommt man im Gespräch über die Gehälter gar nicht so weit, zu erfahren, ob das Gegenüber gerade Single ist (Steuerklasse 1), alleinerziehend ist (Steuerklasse 2) oder sich in einer Partnerschaft mit geteilter Steuerklasse befindet (Steuerklassen 3/5 oder 4/4).
Darüber hinaus frage ich mich, ob die steuerlich unterschiedliche Behandlung der jeweiligen Lebenssituation bei einem objektiven Gehaltsvergleich überhaupt berücksichtigt werden sollte. Der Staat hat ja Gründe dafür die eine Person etwas mehr die andere weniger zu belasten.
Ähnlich verhält es sich, so gesehen, auch mit den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge/Versicherungen), die jeweils unterschiedlich sein können. Diese wirken sich zwar auf das Nettoeinkommen aus, aber deren Höhe/Absetzbarkeit ist nach klaren Regeln definiert.
Man möchte ja im objektiven Vergleich das Einkommen zweier Personen unabhängig von ihrem sozialen Gefüge bewerten.
Über die nicht-absetzbaren Vorsorgeaufwendungen (meist Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, (Kfz-)Haftpflicht-, Risikolebensversicherung) brauchen wir auch nicht sprechen, da jede Person für sich entscheidet, was sie mit dem Geld macht, welches nach steuerlicher Betrachtung noch übrig ist.
Für mich als Vollzeit TYPO3 Selbstständigen ist die Kleinunternehmerregelung längst vorbei. Mein Einkommen wird per Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt und resultiert in der Einkommenssteuererklärung als Posten "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit". Davon werden dann die o.g. "beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" abgezogen um auf das "zu versteuernde Einkommen" zu kommen.
Da sich die Abzüge, wie gesagt, unterscheiden können stellt sich mir konkret die Frage wie, realistisch betrachtet, meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zum Bruttogehalt eines Angestellten korrelieren (sollten).